Rechtslage von Videos im Internet


Das niemand die Musikvideos von irgendwelchen Künstlern auf youtube.com oder Google Video hochladen darf, dürfte klar sein, da er die Rechte an den Filmen nicht besitzt. Trotzdem kann man sie sich eben diese dort anschauen. Aber wie gestaltet sich die Rechtslage wenn man die Filme selbst gedreht hat, die Musik aber von anderen Künstlern verwendet?

Jeder Song kann man sich auf YouTube anhören

Die Musik die man z.B. von einem Soundtrack unter seinen Film legt, wird sehr wahrscheinlich GEMA-Gebühren bei der Vorführung nach sich ziehen. Wenn man sich aber die vielen Videos auf den einschlägigen Internetvideoplattformen ansieht, scheint das niemanden zu interessieren. Und was passiert, wenn man Musik oder Bildmaterial die einem Copyright unterliegen künstlerisch verändert? Darf man dieses Kunstwerk im Internet publizieren?

Internet ist (k)ein rechtsfreier Raum

Irgendwie scheint mir an dieser Stelle das Internet ein rechtsfreier Raum zu sein und mich würde ernsthaft interessieren, wie es nun wirklich damit aussieht. Und wer wird rechtlich für ein Video verantwortlich gemacht: derjenige, der es bei youtube hochgeladen hat, die Person, die das Video auf seiner Webseite von den youtube-Servern aus einbindet und streamt oder youtube selber? Habt Ihr bezüglich dieser Fragen ein paar Antworten?


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Kommentare

25 Antworten zu „Rechtslage von Videos im Internet“

  1. Avatar von Alain
    Alain

    Du musst auf jeden Fall GEMA zahlen, sobald eine in irgendeiner Form öffentliche „Aufführung“ stattfindet. Also bindest du das auf einer Webseite ein, die Passwortgeschützt ist und gibst das nur 5 deiner Freunde ist das kein Problem.

    Kann aber jeder diese Webseite erreichen wird GEMA fällig. Bei Clips von maximal 20s oder 30s Länge macht die GEMA einen Sonderpreis von €10 oder so im Monat. => und nach Podcasting oder Bloggen suchen.

    Ist das Angebot international könnte es dir noch passieren, dass eine fremde Verwertungsgesellschaft Forderungen an dich stellt, aber das ist noch offener Rechtsraum und nicht alles endgültig geklärt.

    Ich kenne die Rechtslage bei solchen Studentenvideos nicht – es kann sein, dass die und die Uniaufführungen ausgenommen sind von jeglichen GEMA Zahlungen.

    Generell gilt immer: GEMA ist zu zahlen. Selbst auf einem Messestand auf einem Messegelände. Es bleibt noch die Möglichkeit entsprechend lizensierte Musik zu nutzen ( ), welcher aber der meist gewünschte Wiedererkennungswert fehlt.

  2. Avatar von Marc
    Marc

    Mal eine Frage: Wenn Fall Out Boy bei sich im MySpace ihr aktuelles Video zum Download anbieten, darf ich es dann hier zeigen?

  3. Avatar von Miriam
    Miriam

    Nein, darfst du nicht, weil du nicht berechtigt bist, ohne Einverständnis des Urhebers bzw des Urheberberechtigten eine Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen (§§ 15,16 UrhG), sofern es nicht für private Zwecke ist (§ 53 UrhG). Würdest du das Video auf deiner Seite zeigen, würde das als Vervielfältigung und zudem als öffentliche Zugänglichmachung (§§ 15, 19a UrhG) gelten. Beides tabu.

    Übrigens zum allgemeinen Verständnis: Das Urheberrecht ist in erster Linie dazu da, um den Urheber „in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes“ (§11 UrhG) zu schützen.
    Platt formuliert: Wenn du einen coolen Film produzierst, in den du viel Schweiß und Mühe gepackt hast, dann willst du ja auch nicht, dass jeder Spacko das Ding für seine Zwecke nutzt, verändert, evtl. verunstaltet, oder sogar Kohle damit macht. Zudem soll es dir zusichern, dass du die Erträge bekommst, die mit deinem Film gemacht werden. Wie solltest du sonst als Filmemacher überleben können? ;)
    Das Urheberrecht ist also nicht bloß eine böse Falle für diejenigen, die mit geschützten Werken arbeiten, sondern schon eine sinnvolle Gesetzeskiste… nur leider sehr undurchsichtig für viele Leute.

  4. Avatar von Miriam
    Miriam

    ach so: wenn du fall out boy bzw die zuständige verwertungsgesellschaft fragst, ob du das video zeigen darfst, und sie zustimmen (zu welchen konditionen auch immer), dann ist das natürlich kein problem *lach*

  5. Avatar von Marc
    Marc

    Bei dem Fall Out Boy Video ist es was anderes. Da hat mich Herm drauf gebracht: Fall Out Boy betreibt einen MySpace-Account wie viele andere Künstler auch. Dort veröffentlichen sie via YouTube das Video was man runterladen und ansehen kann. Das Video ist natürlich auch ganz offen via YouTube selber zugänglich und es wurde nicht die Funtkion deaktiviert, dass man es auf anderen Webseiten einbinden kann. Und genau das habe ich gemacht. Also wollen sie ja, dass man das Video shared. Den imeem.com Link habe ich aber entfernt. Zudem mache ich ja Werbung für das Album und den Song selber. Was anderes wäre es wohl, wenn ich selber das Video hochgeladen hätte und es auf dem MySpace-Account nicht von der Band selber angeboten würde.

  6. Avatar von Miriam
    Miriam

    Mmh… eine schwierige Sache, finde ich. Sie haben das Video online gesetzt, und damit die Erlaubnis eingeräumt, das Video privat anzusehen, runterzuladen etc.. Die Frage ist nur, ob das bloße Nicht-Deaktivieren der Auf-andere-Webseiten-einbind-Funktion gleichzeitig die Einverständniserklärung ist, dass man das auch machen DARF. Wenn dort keine ausdrückliche Erklärung steht, dass sie das Sharen des Videos wollen, wäre ich persönlich vorsichtig.
    Denn auch wenn es Werbung für ihre Musik etc. wäre, so ziehst du doch auch einen Vorteil daraus, ihr Video zu zeigen, weil du deine Leser dafür interessierst, und sie DEINE Seite besuchen.
    Wie gesagt… ich halte es für schwierig.

  7. Avatar von Marc
    Marc

    Mein Blog ist zudem noch 100% nicht kommerziell.

  8. Avatar von Miriam
    Miriam

    ja, aber öffentlich ;)

  9. Avatar von Herm
    Herm

    also wie gesagt man darf dabei nicht vergessen das ein musikvideo nach wie vor ein werbevideo für die band bzw deren musik ist, da wäre die band und das label doch schön doof wenn man diesen enormen werbezweig ohne eigenes zutun unterbindet.
    also was marc hier macht ist doch zB beste werbung für die band.

    ganz anders ist es da natürlich wenn irgendwer die musik für eigene videos verwendet kommt ja zB auch immer öfter vor das geleakte songs einfach mit einem bild „unterlegt“ werden und bei youtube hochgeladen werden. da sind die großen plattenfirmen mittlerweile aber auch ziemlich hinterher, passt ein video nicht und soll es nicht verbreitet werden gibts ne nachricht an youtube und ruckzuck wirds aus der datenbank gelöscht.

    hier isses ja genau das gegenteil, hier hat ja sogar das label selbst das video hochgeladen. hätten es ja auch wie sonst einfahc nur zum streamen anbieten können, macht man aber nicht, da gerade fall out boy eine band ist die bei myspace und co ne große fanbase hat und da nimmt man es natürlich gern entgegen wenn das video fröhlich eingebunden wird und sich wie ein lauffeuer verbreitet.

    hab mal einen „fall“ mitbekommen da hat jemand einen trailer eines films bei youtube hochgeladen, kurze zeit später bekam er post vom filmstudio. allerdings keine klage oder dergleichen sondenr ein kleines geschenkpaket als dankeschön dafür…

    so genug dazu jetzt :)

  10. Avatar von Miriam
    Miriam

    *lach* wenn marc demnächst mit geschenken überhäuft wird, dann gibbet ne kiste bier von mir obendrauf :)
    klar, der gesunde menschenverstand sagt: die sollen doch froh sein, wenn das video seine runden macht. aber es ging hier doch um die rechtliche unbedenklichkeit, solche videos hochzuladen, oder??
    und da sind meine gedanken: 1.) auch auf werbeclips ist urheberrecht. 2.) egal, von wem das video ins netz gestellt wurde (sei es das label als urheberberechtigter oder karl schulz), es geht bei dem einbinden eines solchen videos ja um die vervielfältigung/öffentlichmachung durch einen zweiten. 3.) wäre marc im fall der fälle rechtlich abgesichert, wenn er fall out boy einfach eine vervielfältigungs-absicht unterstellt???
    ich weiß nach wie vor keine eindeutige antwort, aber ich halte es immer noch für schwierig :)

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