Rechtslage von Videos im Internet


Das niemand die Musikvideos von irgendwelchen Künstlern auf youtube.com oder Google Video hochladen darf, dürfte klar sein, da er die Rechte an den Filmen nicht besitzt. Trotzdem kann man sie sich eben diese dort anschauen. Aber wie gestaltet sich die Rechtslage wenn man die Filme selbst gedreht hat, die Musik aber von anderen Künstlern verwendet?

Jeder Song kann man sich auf YouTube anhören

Die Musik die man z.B. von einem Soundtrack unter seinen Film legt, wird sehr wahrscheinlich GEMA-Gebühren bei der Vorführung nach sich ziehen. Wenn man sich aber die vielen Videos auf den einschlägigen Internetvideoplattformen ansieht, scheint das niemanden zu interessieren. Und was passiert, wenn man Musik oder Bildmaterial die einem Copyright unterliegen künstlerisch verändert? Darf man dieses Kunstwerk im Internet publizieren?

Internet ist (k)ein rechtsfreier Raum

Irgendwie scheint mir an dieser Stelle das Internet ein rechtsfreier Raum zu sein und mich würde ernsthaft interessieren, wie es nun wirklich damit aussieht. Und wer wird rechtlich für ein Video verantwortlich gemacht: derjenige, der es bei youtube hochgeladen hat, die Person, die das Video auf seiner Webseite von den youtube-Servern aus einbindet und streamt oder youtube selber? Habt Ihr bezüglich dieser Fragen ein paar Antworten?


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Kommentare

25 Antworten zu „Rechtslage von Videos im Internet“

  1. Avatar von Herm
    Herm

    Aaaalso… wird urheberrechtlich geschützte Musik verwendet und ist da jemand hinterher, so wird zuerst denke ich sofort der belangt der es hochgeladen hat. Wer das Video erstellt hat ist dann erstmal zweitrangig denke ich. Es kann ja sein das man zB ein Video nur für den unterricht gebastelt hat dort darf man urheberrechtlich geshcützte Musik verwenden, läd jemand das Ganze bei youtube und Co hoch gilt das natürlich nicht mehr. Kommt wie gesagt alles immer auf die Begebenheiten an, aber wie gesagt, zuerst ist der der hochgeladen hat der Schuldige.

    Mit dem einbinden ist das so eine Sache… Verweist man mit einem Link auf eine Seite wo es zB illegal MP3’s zum Download gibt und weiss man darüber Bescheid so ist man eigentlich schon schuldig. Nimmt es jemand ganz eng, so ist das bei den eingebundenen Videos genauso. Ich hab mal von einem ärgerlichen Fall gehört, da hat jemand ein urheberrechtl gesch. Bild von flickr eingebunden und bekam dafür eine Abmahnung, derjenige der es allerdings bei flickr hochgeladen hat, hat schleunigst seinen Account gelöscht und war wie vom Boden verschluckt und wurde dann glaube ich auch nicht mehr belangt.

    Und zu guter letzt ist youtube natürlich immer Schuld wenn Urheberrecht verletzt werden. So wie bei diversen tauschbörsen a’la Napster, Kazaa und Co die früher oder später deshalb alle in die Knie gezwungen werden/wurden. Das Lustige dabei ist ja das es seitens YouTube heisst man könne nichts dagegen tun wenn urheberechtl. gesch. Material hochgeladen hat, bei den Videos mit viel nackter Haut klappt das durch diverse Filter und dergleichen dafür allerdings fast 100%ig.

    Achso und was noch ganz wichtig ist, bei YouTube und vielen anderen Anbietern ist es so, dass wenn man seine eigenen Videos dort hochläd der Anbieter automatisch ebenfalls die Urheberrechte übertragen bekommt und dann so gesehen alles mit dem Video machen darf. Sieht man ja zB bei Pro7 die mittlerweile schon eine ganze Sendung mit MyVideo Videos vollstopfen… phew langer Kommentar.

  2. Avatar von Marc
    Marc

    Vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar! Ok. Aber nehmen wir mal an wir drehen ein Video von deinem Geburtstag und legen darunter die Musik von sagen wir David Hasselhoff „Jump in my car“ und laden es auf die deine nicht-kommerzielle Webseite um es ein paar Freunden zu zeigen:

    Kann es dann ernsthafte Probleme wegen der Musik geben oder nicht?

  3. Avatar von Jörn Clausen
    Jörn Clausen

    Kurze Anmerkung zur Verwendung im Unterricht: Ja, §52a UrhG regelt das, aber es ist nicht so, dass man als Lehrer/Veranstalter einfach alles in beliebiger Menge ohne Genehmigung vervielfältigen darf. Als das Gesetz vor ein paar Jahren in Kraft trat, wurden die Lehrenden der Uni Bielefeld von der Verwaltung gebeten, anzugeben, welche Werke sie in ihren Veranstaltungen verwenden. Naja, ich habe dann brav die drei oder vier Gedichte aufgezählt, die in meinen LaTeX- und XML-Kursen zum Einsatz kommen – man will ja die Bürokraten nicht arbeitslos machen. Ich weiss nicht, ob diese Befragungen immer noch gemacht werden, aber ich könnte mir vorstellen, dass das in Fächern wie Germanistik oder Anglistik eine prima Arbeitsbeschaffungsmaßnahme war.

    Ach ja, zur eigentlichen Frage: Nein, ich vermute, David Hasselhoff wäre nicht in Ordnung (und nicht nur aus rechtlichen Gründen). Auch wenn Du selbst kein Geld damit verdienst, Du minderst ja eventuell den Gewinn, den der eigentliche Rechteverwerter durch die Vermarktung erzielt. Wenn ich das UrhG richtig interpretiere, müßte es aber in Ordnung sein, wenn Du das Werk z.B. passwortgeschützt nur einem kleinen, ausgewählten Personenkreis zugänglich machst. Mal abgesehen davon, dass man Dir dann einen eventuellen Verstoß kaum nachweisen kann. Aber Du solltest dann ein etwas besseres Verfahren verwenden, als den SPAM-Schutz in diesem Blog.

  4. Avatar von Marc
    Marc

    Gut. Ich hatte die Idee die Gewinnerfilme vom 22. UniVideoMagazin meiner Blogleserschaft zur Verfügung zu stellen was aber anscheinend trotz nicht-kommerzieller Ausrichtung des Kurses und meinem Blog wohl nicht so eine gute Idee wäre.

    Der Spam-Schutz der Kommentare funktioniert wirklich absolut perfekt. Seit dem habe ich keine Spam-Kommentare von Bots mehr bis auf ein paar verbale Ausreißer deren menschliche Allgemeinbildung leider ausreichte um die Frage zu beantworten. =)

    Genau dieser Spamschutz schützt übrigens seit ein paar Minuten auch die Medienforen der Uni Bielefeld. Ich werde die Videos also nach wie vor im passwortgeschütztem Bereich von veröffentlichen.

  5. Avatar von Mischa
    Mischa

    Interessantes Thema. Im Zuge der vielen Abmahnungen auch längst überfällig, die Diskussion

  6. Avatar von matze
    matze

    sorry ist jetzt offtopic, aber wie wäre es mit einem beitrag über gow2 ;) bin gerad zu faul dazu ;)

  7. Avatar von Marc
    Marc

    Naja, ich habe GoW2 ja nicht mal gespielt. Final Fantasy XII belagert den Schacht der PS2 hartnäckig und ansonsten Spiele ich ab und zu Chrono Cross auf der PSP. Außerdem will ich noch den „Warum Egoshooter auf der Wii immer scheisse zu steuern sein werden“-Beitrag noch bringen =)

  8. Avatar von matze
    matze

    haha, ja das klingt gut ;) hehe. mach du mal. ich bin auf jeden fall im gow2 fieber- kommt in einem monat in amiland :) :)
    okami lohnt sich übrigens auch sehr! bin bei 23. st spielzeit und hab noch 1/3 vor mir :O

  9. Avatar von Marc
    Marc

    Okami haben Anke und ich nach ca. 6 Stunden zurück in die Verpackung gelegt. Ohne Sprachausgabe sollte heute kein RPG mehr auskommen. Auch nicht wenn es ein Action-RPG ist. Das ist nach wie vor neben der Msuik meine Hauptkritik an Zelda:TTP

  10. Avatar von matze
    matze

    ja ok, das ist ein fetter kritikpunkt. da haste recht. wobei gar keine sprachausgabe noch besser wäre, als dieses kranke gefiepse von den characteren ;)
    dennoch ein super spiel.

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