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	Kommentare zu: Rechtslage von Videos im Internet	</title>
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	<description>Televisionen von Marc Tönsing</description>
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		<title>
		Von: tubefan		</title>
		<link>https://marc.tv/rechtslage-von-videos-im-internet/comment-page-3/#comment-7716</link>

		<dc:creator><![CDATA[tubefan]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Feb 2008 13:05:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[So, Urheberrecht 2008 und ich weiss immer noch nicht mehr: Lade ich bei Youtube einen Teil einer -sagen wir mal- BBC Produktion herunter und konvertiere ihn von flv nach avi und spiele dieses Mini-video dann vor meiner Schulklasse im Unterricht vor mache ich mich strafbar, oder? Ich kann doch aber mit den Schülern auch theoretisch im Computerraum gleichzeitig mit der dortigen Standleitung das Filmchen ansehen und habe denselben Effekt, was ist also der Unterschied? Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So, Urheberrecht 2008 und ich weiss immer noch nicht mehr: Lade ich bei Youtube einen Teil einer -sagen wir mal- BBC Produktion herunter und konvertiere ihn von flv nach avi und spiele dieses Mini-video dann vor meiner Schulklasse im Unterricht vor mache ich mich strafbar, oder? Ich kann doch aber mit den Schülern auch theoretisch im Computerraum gleichzeitig mit der dortigen Standleitung das Filmchen ansehen und habe denselben Effekt, was ist also der Unterschied? Danke</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Joachim		</title>
		<link>https://marc.tv/rechtslage-von-videos-im-internet/comment-page-3/#comment-7715</link>

		<dc:creator><![CDATA[Joachim]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 May 2007 11:07:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

ich verlinke bei meinem Blog Videos über das Yout-Tube plugin von b2evo, baue also das Video auf meiner Seite ein. wie ist hier die rechtliche Lage? Kann ich belangt werden?

Gruß
Joachim]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich verlinke bei meinem Blog Videos über das Yout-Tube plugin von b2evo, baue also das Video auf meiner Seite ein. wie ist hier die rechtliche Lage? Kann ich belangt werden?</p>
<p>Gruß<br />
Joachim</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Miriam		</title>
		<link>https://marc.tv/rechtslage-von-videos-im-internet/comment-page-3/#comment-7714</link>

		<dc:creator><![CDATA[Miriam]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2007 21:15:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[schaut man beispielsweise in die agb von myspace, so steht da eindeutig, dass es NICHT erlaubt ist, ohne die einwilligung des urhebers dort veröffentlichtes zu nutzen:
&quot;Die MySpace Services umfassen Inhalt von Benutzern und anderen MySpace.com-Lizenzgebern. Mit Ausnahme des von dir veröffentlichten Inhalts ist es dir untersagt, die MySpace Services bereitgestellten Inhalte zu kopieren, modifizieren, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, vertreiben, darzubieten, anzuzeigen oder zu verkaufen.&quot;
dass das hier diskutierte video vom label hochgeladen wurde, ist mehr als logisch: es darf nur ein urheberberechtigter das video hochladen, sonst würde myspace das dingen aufgrund urheberrechtsverletzung runterschmeißen, wenn sie dahinterkommen würden. das label hat die entsprechenden lizenzen dafür. myspace wiederum hat die lizenz, die hochgeladenen videos öffentlich machen zu dürfen (hätte ja sonst keinen sinn ;) ) allerdings hat myspace keinerlei bestimmungsrecht an den inhalten und kann somit auch ein einbinden in eine andere website nicht erlauben.
es bleibt: der urheber bzw. urheberberechtigte muss um erlaubnis gefragt werden.
ob sich ne plattenfirma nun nen imageschaden zuzieht, oder sie für blöd gehalten werden, diesen automatischen werbeeffekt nicht zu nutzen, das ist ein anderes kapitel. sollte ne erbsenzähler-plattenfirma auf die idee kommen, jemanden wegen ungefragter nutzung von urheberrechtlichen geschützten inhalten zu belangen, dann sieht die rechtliche basis für den angeklagten sehr dünn aus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>schaut man beispielsweise in die agb von myspace, so steht da eindeutig, dass es NICHT erlaubt ist, ohne die einwilligung des urhebers dort veröffentlichtes zu nutzen:<br />
&#8222;Die MySpace Services umfassen Inhalt von Benutzern und anderen MySpace.com-Lizenzgebern. Mit Ausnahme des von dir veröffentlichten Inhalts ist es dir untersagt, die MySpace Services bereitgestellten Inhalte zu kopieren, modifizieren, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, vertreiben, darzubieten, anzuzeigen oder zu verkaufen.&#8220;<br />
dass das hier diskutierte video vom label hochgeladen wurde, ist mehr als logisch: es darf nur ein urheberberechtigter das video hochladen, sonst würde myspace das dingen aufgrund urheberrechtsverletzung runterschmeißen, wenn sie dahinterkommen würden. das label hat die entsprechenden lizenzen dafür. myspace wiederum hat die lizenz, die hochgeladenen videos öffentlich machen zu dürfen (hätte ja sonst keinen sinn ;) ) allerdings hat myspace keinerlei bestimmungsrecht an den inhalten und kann somit auch ein einbinden in eine andere website nicht erlauben.<br />
es bleibt: der urheber bzw. urheberberechtigte muss um erlaubnis gefragt werden.<br />
ob sich ne plattenfirma nun nen imageschaden zuzieht, oder sie für blöd gehalten werden, diesen automatischen werbeeffekt nicht zu nutzen, das ist ein anderes kapitel. sollte ne erbsenzähler-plattenfirma auf die idee kommen, jemanden wegen ungefragter nutzung von urheberrechtlichen geschützten inhalten zu belangen, dann sieht die rechtliche basis für den angeklagten sehr dünn aus.</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Herm		</title>
		<link>https://marc.tv/rechtslage-von-videos-im-internet/comment-page-3/#comment-7713</link>

		<dc:creator><![CDATA[Herm]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2007 20:12:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[ähm ich glaube nebenbei auch das kaum eine band einen blogger verklagen würde der die band und deren musik lobt und das video eingebunden hat was selbst von der plattenfirma zur verfügung gestellt wurde. das wäre mal n image schaden... ^^]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ähm ich glaube nebenbei auch das kaum eine band einen blogger verklagen würde der die band und deren musik lobt und das video eingebunden hat was selbst von der plattenfirma zur verfügung gestellt wurde. das wäre mal n image schaden&#8230; ^^</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Alain		</title>
		<link>https://marc.tv/rechtslage-von-videos-im-internet/comment-page-3/#comment-7712</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alain]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2007 19:00:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Marc: Generell gilt, was nicht explizit erlaubt wurde, dass darf man nicht. YouTube erlaubt dir explizit Videos von denen einzubinden. Du darfst das Video jetzt aber nicht nehmen (z.B. das .flv) und in irgendeiner Form verändern - ausser es wurde dir explizit erlaubt. Firmen stellen Videos, etc auf spezielle Webseiten ein und geben DIESEN das Recht zur Distribution - aber nicht einem Endnutzer, der es abruft.

Indem man der GEMA Geld zahlt wird einem explizit erlaubt, jegliche Musik die die GEMA unter Lizenz hat entsprechend zu nutzen.

Neben diesem Explizit-Erlaubt-Sein gibt es in Deutschland noch ein Gewöhnungsrecht, was die z.B. die Möglichgkeit gibt, einen 20 Jahre lang genutzen Trampelpfad einzuklagen, obwohl der Besitzer da gerade ein neues Haus bauen will. Dies gilt aber erst bei durchgehender und dauender Benutzung. Die Industrie wird einen Teufel tun und eine solche Gewöhnung zulassen.

Wer das doof findet, der kann bei Creative Commons fündig werden und diese unterstützen - dies &#039;hackt&#039; das Urheberrecht mit Medien ca. so wie OpenSource es bei Computerprogrammen macht.

Würde die ganze Musikindustrie es wirklich ernst meinen, würden wahrscheinlich ca. 50-80% aller Privatvideos von YouTube / etc verschwinden, weil irgendwelche nicht lizensierte Musik hörbar ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Marc: Generell gilt, was nicht explizit erlaubt wurde, dass darf man nicht. YouTube erlaubt dir explizit Videos von denen einzubinden. Du darfst das Video jetzt aber nicht nehmen (z.B. das .flv) und in irgendeiner Form verändern &#8211; ausser es wurde dir explizit erlaubt. Firmen stellen Videos, etc auf spezielle Webseiten ein und geben DIESEN das Recht zur Distribution &#8211; aber nicht einem Endnutzer, der es abruft.</p>
<p>Indem man der GEMA Geld zahlt wird einem explizit erlaubt, jegliche Musik die die GEMA unter Lizenz hat entsprechend zu nutzen.</p>
<p>Neben diesem Explizit-Erlaubt-Sein gibt es in Deutschland noch ein Gewöhnungsrecht, was die z.B. die Möglichgkeit gibt, einen 20 Jahre lang genutzen Trampelpfad einzuklagen, obwohl der Besitzer da gerade ein neues Haus bauen will. Dies gilt aber erst bei durchgehender und dauender Benutzung. Die Industrie wird einen Teufel tun und eine solche Gewöhnung zulassen.</p>
<p>Wer das doof findet, der kann bei Creative Commons fündig werden und diese unterstützen &#8211; dies &#8218;hackt&#8216; das Urheberrecht mit Medien ca. so wie OpenSource es bei Computerprogrammen macht.</p>
<p>Würde die ganze Musikindustrie es wirklich ernst meinen, würden wahrscheinlich ca. 50-80% aller Privatvideos von YouTube / etc verschwinden, weil irgendwelche nicht lizensierte Musik hörbar ist.</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Miriam		</title>
		<link>https://marc.tv/rechtslage-von-videos-im-internet/comment-page-2/#comment-7711</link>

		<dc:creator><![CDATA[Miriam]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Feb 2007 18:45:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">#comment-7711</guid>

					<description><![CDATA[*lach* wenn marc demnächst mit geschenken überhäuft wird, dann gibbet ne kiste bier von mir obendrauf :)
klar, der gesunde menschenverstand sagt: die sollen doch froh sein, wenn das video seine runden macht. aber es ging hier doch um die &lt;em&gt;rechtliche unbedenklichkeit&lt;/em&gt;, solche videos hochzuladen, oder??
und da sind meine gedanken: 1.) auch auf werbeclips ist urheberrecht. 2.) egal, von wem das video ins netz gestellt wurde (sei es das label als urheberberechtigter oder karl schulz), es geht bei dem einbinden eines solchen videos ja um die vervielfältigung/öffentlichmachung durch einen zweiten. 3.) wäre marc im fall der fälle rechtlich abgesichert, wenn er fall out boy einfach eine vervielfältigungs-absicht unterstellt???
ich weiß nach wie vor keine eindeutige antwort, aber ich halte es immer noch für schwierig :)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>*lach* wenn marc demnächst mit geschenken überhäuft wird, dann gibbet ne kiste bier von mir obendrauf :)<br />
klar, der gesunde menschenverstand sagt: die sollen doch froh sein, wenn das video seine runden macht. aber es ging hier doch um die <em>rechtliche unbedenklichkeit</em>, solche videos hochzuladen, oder??<br />
und da sind meine gedanken: 1.) auch auf werbeclips ist urheberrecht. 2.) egal, von wem das video ins netz gestellt wurde (sei es das label als urheberberechtigter oder karl schulz), es geht bei dem einbinden eines solchen videos ja um die vervielfältigung/öffentlichmachung durch einen zweiten. 3.) wäre marc im fall der fälle rechtlich abgesichert, wenn er fall out boy einfach eine vervielfältigungs-absicht unterstellt???<br />
ich weiß nach wie vor keine eindeutige antwort, aber ich halte es immer noch für schwierig :)</p>
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